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Auswirkung des TPO-Verbots 

Shellac Fraubauswahl auf ein Minimum reduziert

In der Schweiz tritt ab dem 1. September 2025 ein Verkaufs- und Anwendungsverbot für bestimmte kosmetische Produkte mit dem Inhaltsstoff TPO in Kraft. Dieses Verbot ist eine Übernahme einer EU-Regulierung, da TPO als fortpflanzungsgefährdend eingestuft wurde. Konkret betrifft es UV-härtende Gele und Lacke.

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